Mitte September hat der Bund die Vorschriften unter anderem für den Sportbetrieb und die Gastronomie geändert. Davon ist auch unser Vereinsbetrieb betroffen. Der Vorstand möchte darum an dieser Stelle aufzeigen, was die neuen Regeln für uns bedeuten. Über diese Regelungen und Empfehlungen hinaus gilt weiterhin das aktualisierte Schutzkonzept unseres Corona-Beauftragten (Urs Fitz).
Vorab ein Hinweis zum Thema Impfen: Swiss Olympic ermutigt Schweizer Athletinnen und Athleten sich impfen zu lassen. Dieser Empfehlung schliesst sich der Schweizerische Turnverband an. Auch der Vorstand des TV Kleinbasel unterstützt die Impfstrategie des Bundes.
1. Zertifikatspflicht, Mitteilungen des Schweizerischen Handballverbands
Handballspiele und Spielturniere (auf sämtlichen Stufen, inkl. Kinderhandball) unterliegen seit dem 13. September 2021 der neuen Bundesverordnung der Zertifikatspflicht. Das heisst, dass sämtliche Personen ab 16 Jahren, welche die Halle betreten, über ein gültiges Zertifikat verfügen müssen. Trainings sind weiterhin ohne Zertifikat möglich, benötigen aber wie bisher ein Schutzkonzept.
Für die Zutrittskontrolle an den Spielen und Veranstaltungen ist grundsätzlich der Heimverein verantwortlich; in Poolhallen mit Heimspielen von mehreren Vereinen müssen sich die Clubs untereinander koordinieren. Der Zutritt zur Halle (inkl. Kontrolle) muss ab einer Stunde vor Anpfiff gewährleistet sein. Der Schweizerische Handball-Verband (SHV) ist sich bewusst, dass dies für die Vereine eine Herausforderung und einen Mehraufwand bedeutet und dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz und die gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Kontrolle erfolgt mit der Kontroll-App des Bundes («Covid Check»), die auf jedes Smartphone geladen werden kann. Personen ab 16 Jahren müssen ein gültiges Covid-Zertifikat sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen; Personen unter 16 Jahren müssen mit einem amtlichen Ausweis belegen, dass sie noch kein Zertifikat benötigen – das gilt ausdrücklich auch für alle Spielerinnen und Spieler auf Nachwuchsstufe. Für die Berechnung des Alters gilt der Geburtstag, nicht der Jahrgang.
Als Nachweis gilt ausschliesslich das offizielle Zertifikat des Bundes in der App oder in Papierform (keine Impfausweise, Impfbüchlein, etc.). Der SHV appelliert an dieser Stelle an den gegenseitigen Respekt und für Fairplay bei den Eingangskontrollen.
2. Mannschaften und Spielbetrieb
Gemäss einer Umfrage unserer Handball-Obfrau Marion Bieri (Stand 14.9.2021) werden alle Mannschaften des TV Kleinbasel trotz Zertifikatspflicht weiterhin am Meisterschaftsbetrieb teilnehmen können; auch auf Juniorenstufe. Pro Mannschaft ist mindestens eine Trainerin/ein Trainer geimpft und auch die Mehrheit der Spielerinnen und Spieler. Die ungeimpften Spielerinnen und Spieler werden sich jeweils vor dem Spiel testen lassen.
3. Schutzkonzept im Spielbetrieb, Umsetzung der Zertifikatspflicht
Überprüft wird mit der Kontroll-App des Bundes («Covid Check»). Bei Heimspielen an Pooltagen (verschiedene Heimspiele von mehreren Vereinen) liegt die Verantwortung der Umsetzung bei den Trainerinnen und Trainern des jeweiligen Heimteams. Es muss jeweils eine Person (z.B. verletzter Spieler/Spielerin, Zuschauer, Vereinskollege, Assistenz-Trainer, Freiwillige etc.) bestimmt werden, die eine Stunde vor Spielbeginn bis und mit Spielende die anwesenden Personen und Zuschauer auf ihr Covid-Zertifikat überprüft. Die Spieler des TV Kleinbasel und die gegnerischen Spieler müssen vor Eintritt in die Garderoben durch die Trainerin/den Trainer überprüft werden.
Es werden Einlassbänder an die Teams verteilt, welche nach Kontrolle durch die kontrollierende Person den überprüften Personen übergeben werden, damit erkennbar ist, wer bereits kontrolliert wurde (so dass beim Verlassen und erneuten Betreten der Halle eine weitere Kontrolle entfällt).
Sollte nach dem TV Kleinbasel ein anderer Verein ein Heimspiel haben, so ist dieser Verein für die Überprüfung seiner Spieler und Gegenspieler sowie der Zuschauer dieses Spiels zuständig.
An Spieltagen des TV Kleinbasel mit mindestens drei Heimspielen nach einander übernehmen Mitglieder des Vereinsvorstands die Kontrolle von Zuschauern und andere anwesenden Personen. Die Trainerinnen/Trainer überprüfen die Zertifikate der Mannschaften in den Garderoben. Bei Problemen in der Umsetzung oder Fragen, wendet euch bitte an die Mitglieder des Vorstandes.
4. Schutzkonzept im Trainingsbetrieb
Es gelten folgende Regeln:
Der Trainingsbetrieb ist mit bis max. 30 Personen uneingeschränkt möglich (keine 3G Covid-Zertifikationspflicht);
Überschneidende Trainings zweier Teams sind – wenn nötig¬ – bis 30 Personen erlaubt;
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen;
Ab Betreten der Räumlichkeiten der Sporthalle gilt Maskenpflicht;
Gründliches Händewaschen vor und nach dem Training ist strickte umzusetzen;
Bei jedem Training ist durch die Trainerin/den Trainer eine Präsenzliste zu führen;
Alle Spielerinnen und Spieler benutzen ihre eigene Trinkflasche;
Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Trainerinnen und Trainern.
5. Vereinsgastronomie
Auch für die Gastronomie gelten verschärfte Vorschriften. Grundsätzlich haben gemäss Bundesverordnung nur noch Personen, die über ein Covid-Zertifikat verfügen, Zugang zu Innenräumen von Gastrobetrieben. Inwiefern im Vereinsumfeld bei festen Personengruppen davon abgewichen werden kann, wird derzeit von der Turnplatzkommission abgeklärt. Haltet euch auf jeden Fall an die Vorgaben von Martin Hofstetters Team, da bei Verletzung der Covid-Verordnungen hohe Bussen bis hin zum Bewilligungsentzug möglich sind.